Das Spezialgebiet von Peter Marx
– Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung und Kompetenz für Ihre Rechte & Interessen
Sie benötigen dringend rechtliche Beratung zu Ihrem Arbeitsvertrag? Den richtigen Umgang mit einer Kündigung?
Oder Sie sind Arbeitgeber und wollen sich rechtlich wegen der Arbeitsverhältnisse oder des Betriebsrats in Ihrem Betrieb beraten oder vertreten lassen?
Oder Sie sind ein Betriebsrat und benötigen Schulungen, Beratung oder Vertretung in arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen?
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte, zu allen Fragen, die sich bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie im Zusammenhang mit dem Betriebsverfassungsgesetz stellen.
Da beide Perspektiven wichtig sind, können wir auch aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung beide Seiten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, erfolgreich vertreten. Dabei haben wir Ihre persönliche Situation immer im Blick, um die optimale Lösung und das beste Ergebnis für Sie zu finden.
Ihre kompetente Hilfe bei arbeitsrechtlichen Herausforderungen
Peter Marx ist unser Experte für Arbeitsrecht und Ihr Anwalt des Vertrauens
Abmahnung, Kündigung, Abfindung, Lohn, Urlaub oder sonstige Probleme – Peter Marx kennt das Arbeitsrecht wie seine Westentasche. Er steht seit mehr als 25 Jahren Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Unternehmern, Führungskräften und Betriebsräten beratend zur Seite.
Als Fachanwalt begleitet er Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts und setzt sich für Ihre Ansprüche ziel- und ergebnisorientiert ein.
Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf! Schon ein kurzes Gespräch kann viel verändern.
Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts wird unterteilt in Individual-Arbeitsrecht und Kollektiv-Arbeitsrecht
Als Individual-Arbeitsrecht bezeichnet man die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Es handelt sich hier um Herausforderungen wie
Allen Streitigkeiten ist gemein, dass sie rechtlich vor dem Arbeitsgericht im sogenannten Urteilsverfahren entschieden werden, sofern keine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien zustande kommt.
Eine Besonderheit des Arbeitsrechts ist dabei, dass die Kosten der Vertretung der Parteien bis zum Abschluss der ersten Instanz des gerichtlichen Verfahrens nicht von der Gegenseite erstattet werden müssen. Das bedeutet also, dass die Kosten der anwaltlichen Vertretung von den Parteien selbst zu tragen sind – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12 a ArbGG).
Gerade vor dem Hintergrund dieser Kostentragungspflicht empfiehlt sich stets die Überlegung, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Daneben am Arbeitsgericht auch Streitfälle zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten verhandelt, die im sogenannten Beschlussverfahren entschieden werden.
Es geht dabei insbesondere um Fragen aus dem Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes, das dem Betriebsrat in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte gibt.
In diesen Verfahren findet nach den gesetzlichen Regelungen des BetrVG ebenfalls keine Kostenverteilung statt, da der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regelung die Kosten des Betriebsrats, der vermögenslos ist, zu tragen hat (§ 40 BetrVG).
Kompetenz für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Fragen
Wir haben Antworten zu allen Fragen im Personalwesen, wie z.B. der Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Abmahnungen sowie Uneinigkeiten bei Gehältern und Arbeitszeugnissen.
In allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen übernehmen wir ebenfalls die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.
Sie wollen klare Kompetenz in allen Bereichen des Arbeitsrechts?
Sprechen Sie uns an! Wir informieren Sie gerne rund um die einzelnen Regelungsbereiche und erarbeiten gemeinsam eine Lösung für Ihren individuellen Fall.
Sicherheit für Arbeitnehmer
Sie sind Arbeitnehmer und benötigen Unterstützung bei der Prüfung Ihres Arbeitsvertrags? Oder Sie wurden gekündigt und wünschen sich einen kompetenten Experten an Ihrer Seite?
Ob Kündigungsschutzverfahren, bevorstehendes oder bestehendes Arbeitsverhältnis – bei uns können Sie auf kompetente und wirtschaftliche Lösungen vertrauen.
Bei allen Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis können Sie sich auf unsere Rechtsberatung verlassen.
Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage und wünschen sich Beratung?
Rufen Sie uns an für eine unverbindliche kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.