
Das Spezialgebiet von Sebastian Hennecke
– Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Für Ihr Recht im Straßenverkehr
Jeder 2. Bußgeldbescheid ist fehlerhaft
Tempolimit nicht eingehalten, geblitzt und Bußgeldbescheid erhalten? Falsch geparkt? Rote Ampel übersehen? Abstand nicht eingehalten? Oder mit Handy am Steuer erwischt?
Wenn Sie häufig mit dem Auto unterwegs sind, dann kann es schnell mal passieren, dass Sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.
Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, können verkehrsrechtliche Folgen sehr unangenehm sein und Ihre private oder berufliche Situation erschweren.
Einfache Bußgeldbescheide, steigende Punktzahl in Flensburg oder Fahrverbot sind sehr ärgerlich und nervenaufreibend.
Sie wollen keine Punkte – erst Recht kein Fahrverbot?
Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen!
Sebastian Hennecke ist unser Experte für Verkehrsrecht und Ihr Anwalt des Vertrauens
Statistisch ist jeder zweite Bußgeldbescheid im Verkehrsrecht fehlerhaft. Das ergab eine Erhebung des Berliner Unternehmens Coduka von etwa 20 Millionen Bußgeldbescheiden.
Wie Rechtsanwalt Sebastian Hennecke Ihr verkehrsrechtliches Problem aus der Welt schaffen kann:
Egal, welche verkehrsrechtliche Herausforderung sich ihnen stellt
– gemeinsam mit Ihnen finde ich die optimale Lösung.
Wenden Sie sich an mich für ein Informationsgespräch! Ich freue mich auf Ihr Anliegen.
Unser Leistungsspektrum rund um alle verkehrsrechtlichen Verstöße
Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere das Straßenverkehrsrecht, das Verkehrsunfallrecht und das Bußgeldrecht. Aber auch Probleme beim Fahrzeugkauf, Gewährleistung und Garantie sowie Fragen des Versicherungsrechts gehören dazu.
Im Kern umfasst das Verkehrsrecht folgende Themenbereiche:
Verkehrsunfall
Verkehrszivilrecht
Verkehrsstrafrecht
Versicherungsrecht
Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht
Zählen Sie auf juristische Expertise
Nach einem Unfall sollte man sich nicht zu unbedachten Äußerungen hinreißen lassen.
Es ist verständlich, dass man nach einem Unfallereignis sehr aufgeregt, möglicherweise verletzt ist oder unter Schock steht. Unterschreiben Sie daher kein Schuldeingeständnis an der Unfallstelle – sonst ist unter Umständen der Versicherungsschutz gefährdet.
Sprechen Sie evtl. Zeugen an und erfragen Sie deren Anschrift. Bei größeren Beschädigungen, wenn Alkohol im Spiel ist und bei Personenschäden sollte unbedingt die Polizei hinzugezogen werden.
Sofort zum Anwalt
Nehmen Sie umgehend Kontakt auf! Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden. Machen Sie vor Kontaktaufnahme mit einem Anwalt keine Angaben gegenüber Versicherungen, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Behörden, die über Angaben zur Ihrer Person hinausgehen.
Übrigens: Bei unverschuldetem Unfall sind die Anwaltskosten Teil des Schadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. In diesem Fall müssen Sie sich nicht selbst mit der Versicherung herumärgern.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Sebastian Hennecke steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie benötigen Beratung in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit?
Rufen Sie uns an für eine unverbindliche Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.