Einvernehmliche Scheidung
Scheidung ohne Rosenkrieg
Entscheiden Sie sich für eine einvernehmliche Scheidung
Sie stehen mit beiden Beinen fest im Leben, haben aber festgestellt, dass Sie sich in Ihrer aktuellen Beziehung nicht mehr gut tun. Familie, innerer Frieden und Ausgeglichenheit ist Ihnen wichtig, Sie haben sich aber in Ihrer Ehe in verschiedene Richtungen entwickelt und sich entschieden, getrennte Wege zu gehen? Ganz ohne Rosenkrieg?
Mit einer einvernehmlichen Scheidung wählen Sie den kostengünstigsten Weg für eine Ehescheidung und legen damit den Grundstein für einen entspannten Start in Ihr neues Leben.
Loslassen
“Glücklich sein bedeutet, sich von Menschen und Dingen zu entfernen, die unglücklich machen.”
Wir kümmern uns um den Papierkram
Ein unnötiger Kampf kostet Kräfte
Sie haben keine Lust mehr auf Beziehungskampf, Unzufriedenheit und Verzweiflung und sind entschlossen, sich einvernehmlich zu trennen? Jetzt stehen Sie vor dem nächsten Problem: „Mit wem kann ich vertrauensvoll diesen Weg gehen?“
Sie brauchen einen kompetenten und vertrauensvollen Ansprechpartner, der Ihnen Ihre Verwirrung, Verzweiflung und Ratlosigkeit nimmt? Sie brauchen einen Anwalt, der Sie transparent Schritt für Schritt durch diesen Prozess begleitet und Ihnen alle Details erklärt?
Vor allem aber jemanden, der keinen Rosenkrieg fördert, um seine eigene Kasse zu füllen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig, denn wir kümmern uns um den Papierkram. Wenn Sie den Weg einer einvernehmlichen Scheidung gehen, ist das eine gute Entscheidung. Es ist kostensparend, energie- und kräfteschonend.
Ein Ja zu sich selbst
“Nur wer seinen eigenen Weg geht, kann Spuren hinterlassen.”
Nach dem Trennungsjahr
Raus aus dem Desaster, rein in die Fülle
Wenn das Trennungsjahr hinter Ihnen liegt und Sie beide einverstanden mit einer einvernehmlichen Scheidung sind, dann lassen Sie sich gerne von uns vertrauensvoll beraten. Mit unserem Portal für eine einvernehmliche Scheidung können Sie diese schnell und einfach initiieren und wir kümmern uns um alles weitere. So können Sie Ihre Energie für die wichtigen Dinge im Leben einsetzen, die sie weiterbringen.
Ablauf einer Scheidung
Drei einfache Schritte, mit denen Sie sich einfach, schnell und günstig scheiden lassen
1. Schritt
Scheidungsantrag ausfüllen
Nachdem Sie den Scheidungsantrag online oder per Hand ausgefüllt haben, wird dieser von uns geprüft und wir fordern ggf. noch weitere Unterlagen ein.
2. Schritt
Gericht erhält Scheidungsantrag
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, der Ehepartner dem Scheidungsantrag zugestimmt hat und das Trennungsjahr abgeschlossen ist, erhält das Gericht den Antrag.
3. Schritt
Scheidungstermin vor Gericht
Das Gericht lädt Sie zum Scheidungstermin, zu dem Sie und Ihr Ehepartner persönlich erscheinen müssen. Anschließend erhalten Sie von uns Ihren rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.
Nach dem Trennungsjahr
Sagen Sie nein zum Groll. Erschaffen Sie sich ein glückliches Leben.
Die Trennungsangst lässt Sie zurückschrecken und flößt Ihnen grausige Zukunftsvisionen ein, weil Sie glauben, dass die Scheidung Sie finanziell ruiniert? Unangenehme Kompromisse, verurteilendes Schweigen, Schuldzuweisungen und dann ein Anwalt, der nicht mitdenkt?
Wenn Sie jetzt in Ihrer Komfortzone bleiben, bleibt auch Ihr Leben in einer Fortsetzung der Selbstentfremdung, schmerzvoll und unglücklich, ohne das Gefühl zu lieben und geliebt zu werden.
Sagen Sie nein zum Groll. Nehmen Sie ihre Zukunft wieder in die Hand und handeln Sie selbstverantwortlich, um wieder ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben zu leben. Stellen Sie sich Ihr Leben vor, ohne Streit, ohne Sorgen und in der Gewissheit, dass es jetzt wieder bergauf gehen wird. Blicken Sie wieder motiviert auf Ihre nächsten Lebensabschnitte und freuen Sie sich auf Alles, was noch kommen mag.
Gehen Sie Richtung in Liebe, Glück, Erfüllung, Freiheit und Unabhängigkeit.
Was kostet eine Scheidung?
Hier können Sie unverbindlich unseren Scheidungsrechner verwenden.
Häufige Fragen zu einer Scheidung
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie hier.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Nachdem wir Ihren Antrag beim Gericht eingereicht haben, wird dieser geprüft. Anschließend bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. Ein Scheidungsverfahren dauert in der Regel 4 bis 6 Monate. Der Vorteil, den Weg der Scheidung einvernehmlich über dieses Portal zu gehen ist, dass wir Ihren Antrag sofort bearbeiten. Bis auf wenige Dokumente, die angefordert werden müssen, geht es dann schnell und ohne große Herausforderungen.
Ist eine Scheidung ohne Rechtsanwalt möglich?
Nein. Sie benötigen zwingend einen Rechtsanwalt. Nur er kann für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Ohne Anwalt ist eine Scheidung nicht möglich.
Reicht ein Anwalt?
Ja. Der Ehepartner muss keinen eigenen Anwalt beauftragen, wenn die Scheidung unstreitig ist und außer der Scheidung und des Versorgungsausgleichs nichts zu regeln ist.
Wann kann die Scheidung beantragt werden? Wie lange müssen wir getrennt sein?
In der Regel ist ein Trennungsjahr einzuhalten. Eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist auch möglich. Wenn beide Ehepartner die sogenannte „Tisch-und-Bett-Trennung“ innerhalb der gemeinsamen Wohnung bestätigen, fordert das Gericht keine weiteren Nachweise. Am besten definieren Sie schriftlich gemeinsam den Zeitpunkt.
Ist die SVM-Online-Scheidung vom Wohnort abhängig?
Nein. Die Scheidung über dieses Portal der SVM-Kanzlei ist unabhängig vom Wohnort. Wir sind deutschlandweit für Sie da. Es ist kein persönlicher Termin notwendig. Wir können alle offenen Fragen telefonisch oder per E-Mail klären und notwendige Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail austauschen.
Wieviel kostet meine Scheidung? Warum ist eine einvernehmliche Scheidung günstiger?
Die Kosten einer Scheidung sind einkommensabhängig. Sobald uns der Antrag vorliegt, übernehmen wir die Berechnung für Sie. Auch hier fahren Sie mit einer einvernehmlichen Scheidung am besten. Die Kosten für Scheidung sind vom Verfahrenswert abhängig. Der Verfahrenswert, auch Streitwert genannt, errechnet sich aus den Nettoeinkommen beider Ehepartner der letzten 3 Monate vor Einreichung des Scheidungsantrages. Daraus errechnen sich dann die Gerichts- und Anwaltskosten, die Sie zu zahlen haben. Die Anwalts- und Gerichtskosten liegen somit immer unter dem Verfahrenswert.
Gibt es den Weg einer kostenfreien Scheidung?
Es gibt die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie Sozialhilfe empfangen oder ein niedriges Nettoeinkommen haben. Das Scheidungsverfahren ist dann für Sie kostenfrei, wenn Sie einen Anspruch auf ratenfreie Verfahrenskostenhilfe haben.
Bei einer Scheidung über unser Portal der SVM-Kanzlei entstehen nur die gesetzlich festgeschriebenen Mindestgebühren. Grundlage für die Abrechnung ist das in Deutschland geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich regelt Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern nach der Scheidung. Es geht um die Anzahl der Rentenanwartschaften von der Hochzeit bis zum Monat vor Zustellung des Scheidungsantrages. Es soll der zeitweise nicht arbeitende Elternteil durch den berufstätigen Ehegatten einen Ausgleich erhalten für den Zeitraum, in dem dieser nicht gearbeitet hat, weil er z.B. die Betreuung der Kinder übernommen hat. Ein Versorgungsausgleich findet aber auch statt, wenn beide Ehepartner berufstätig waren und es ggf. verschieden hohe Rentenansprüche gab.
Wenn die Dauer der Ehe 3 Jahre unterschreitet, findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten statt.
SOS – Soforthilfe vom Rechtsanwalt
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