Das Fachgebiet von Sebastian Hennecke
– Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohneigentumsrecht
Rundum sicher mit Wohnung, Haus und Eigentum
Sie sind Vermieter und benötigen kundigen Rat bezüglich eines herausfordernden Mietverhältnisses? Sie sind Mieter und unsicher, ob die Forderungen Ihres Vermieters gerechtfertigt sind?
Sie wollen Ihren Mietvertrag prüfen lassen?
Fast die Hälfte aller Deutschen leben in einem Mietverhältnis. Das Mietrecht beschränkt sich aber nicht nur auf das Mieten einer Wohnung, sondern gilt ebenfalls für Feriendomizile oder Mietfahrzeuge. Das Mietrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das alle Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter regelt.
Sebastian Hennecke ist unser Experte für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Eigentümer, Vermieter oder Mieter
Sie sind Eigentümer, Vermieter oder Mieter und haben Fragen zum Mietvertrag? Oder Sie benötigen einen kompetenten Anwalt an Ihrer Seite, der sich bei einer Herausforderung, wie z.B. einer Kündigung oder Räumung, für Ihre Rechte einsetzt?
Wir betreuen Ihre Anliegen fachkundig und ohne Zeitverzug.
Auch im Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Sie gegenüber der Konfliktpartei.
Rufen Sie uns an! Gemeinsam erarbeiten wir die beste Strategie für Ihr Anliegen.
Mietverträge sind das Kernstück des Mietrechts
Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, da es Teil des Zivilrechts ist.
Miete bedeutet im Mietrecht, jemandem zeitweilig eine bewegliche oder unbewegliche Sache entgeltlich zu dessen Nutzung zu überlassen.
Dies kann beispielsweise eine Wohnung oder aber auch ein PKW sein.
Als Mieter gilt dabei die Person, die im Mietvertrag aufgeführt ist und diesen unterschrieben hat.
Streit bei der Beendigung von Wohn- oder Gewerbemietverhältnissen
Schönheitsreparaturen, Beschädigungen, Zahlungsrückstände sowie Streit über die Kautionsrückzahlung sind neben Betriebskosten die häufigsten Streitpunkte.
Oft sind derartige Belange nur vor Gericht zu klären. In einem solchen Fall macht sich eine Rechtsschutzversicherung bezahlt, die die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt.
Im Allgemeinen beträgt die Kündigungsfrist für Mieter drei Monate zum Monatsende abzüglich der variablen Zeit (die Kündigung muss „spätestens am dritten Werktag eines Monats“ zugegangen sein, dann wirkt die Kündigung „zum Ablauf des übernächsten Monats“). Die Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist für den Mieter ist unzulässig. Für Vermieter beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls drei Monate, sie verlängert sich jedoch gem. § 573 c BGB nach fünf Jahren auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate.
Häufig dreht sich ein Rechtsstreit um einen oder mehrere Punkte:
Räumungsklage, Betriebskosten, Eigenbedarf, Kündigung, Mieterhöhung, Kaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld, Abmahnung, Mängel, Mietmängel, Kautionsrückzahlung, Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturklausel, Verzug, Zahlung
Gut, wenn man dann auf kompetenten Rat vertrauen kann.
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