Franz-Lenz-Str. 4, D-49084 Osnabrück
0541 3311 0-0

Bau- und Architektenrecht

Das Spezialgebiet von Peter Marx
– Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Der Bau eines Gebäudes braucht Profis. Das Baurecht auch.

Sie benötigen rechtlichen Beistand für Bau- und Architektenrecht in Osnabrück und Umgebung?

Das Baurecht befasst sich mit den Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken und jeglichen handwerklichen Arbeiten an Gebäuden entstehen. Dazu zählen das Neubauten, Umbauten oder Beseitigen von Gebäuden wie auch einfache Veränderungen oder Erneuerungen und Renovierungen.

Bei Herausforderungen dieser Art sowohl aus Sicht des Bauherrn und Auftraggebers, aber auch aus für die betroffenen Bauunternehmer oder Handwerker empfiehlt es sich, einen Spezialisten für Bau- und Architektenrecht hinzuzuziehen. RA Peter Marx unterstützt Sie als kompetenter Ansprechpartner in allen zivil- oder verwaltungsrechtlichen Fragen, die sich im Verlauf von Bauvorhaben oder sonstigen Werkverträgen ergeben.

Bauen auf der sicheren Seite

Profitieren Sie von Kompetenz und Erfahrung

Peter Marx ist Spezialist für Bau- und Architektenrecht und kümmert sich um alle Rechtsstreitigkeiten rund um das Thema “Bauen”

Sie planen ein Bauvorhaben und benötigen Unterstützung bei der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen? Sie benötigen einen vertrauensvollen und kompetenten Ansprechpartner, der während der Vertragsdurchführung und Bauabnahme an Ihrer Seite ist? Wir unterstützen Sie als Bauherr bei der Anzeige von Mängeln oder als Handwerksunternehmer bei der Durchsetzung von Werklohnansprüchen.

Aufgrund langjähriger Erfahrung ist Rechtsanwalt Peter Marx mit allen Herausforderungen des Bau- und Architektenrechts vertraut. Er berät Architekten und Bauingenieure zu vertraglichen und berufshaftungsrechtlichen Fragen, aber auch Bauunternehmer, Handwerker und private Bauherren in bau- und werkvertraglichen Fragen. Dabei hat er die Sicherung und Durchsetzung von Honoraransprüchen sowie von Planungs- und Bauüberwachungsmängeln stets im Blick.

Wir vertreten unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und im Zuge selbständiger Beweisverfahren.

Egal, welche baurechtliche Herausforderung sich Ihnen stellt – zusammen finden wir eine für Sie optimale Lösung.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Informationsgespräch.

Unterscheidung in privates und öffentliches Baurecht

Das Baurecht behandelt alle Probleme des privaten und öffentlichen Bau- und Bauvertragsrechts

Das private Baurecht beschreibt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherrn und dem ausführenden Werkunternehmer.

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst im privaten Baurecht die Vertragsgestaltung und die baubegleitende Betreuung:

  • Schadensersatzansprüche
  • Vertragsstrafen bei Bauverzug
  • selbstständige Beweisverfahren bei Baumängeln
  • Nacherfüllung bei Baumängeln
  • gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen unter Berücksichtigung eventueller Einwände gegen den Vergütungsanspruch des Bauunternehmers

Das öffentliche Baurecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn, deren Nachbarn und der Bauverwaltung im Zusammenhang mit Baugenehmigung und weiteren bauordnungsrechtlichen Fragen.

Das öffentliche Baurecht wird darüber hinaus in  Bauordnungs- und Bauplanungsrecht untergliedert.

Die anwaltliche Tätigkeit liegt hier schwerpunktmäßig in der Überprüfung und Durchsetzung von Baugenehmigungen.

Im Rahmen der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens wird in den meisten Fällen ein Architekt beauftragt. Dieser dient als Treuhänder oder Sachverwalter des Bauherrn und bearbeitet, abhängig vom Umfang seiner Beauftragung, zahlreiche Aufgaben im öffentlichen und privaten Baurecht.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte

Setzen Sie auf Kompetenz

Im Rahmen mehrerer Rechtsbeziehungen innerhalb eines Bauvorhabens werden eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen berührt, die durch umfangreiche Rechtsprechung weiter konkretisiert und ausgeformt werden.

Im Zusammenhang mit den dabei entstehenden Kosten ist darauf hinzuweisen, dass Rechtsschutzversicherer in der Regel zivilrechtliche Auseinandersetzungen im Bereich des Baurechts nicht übernehmen, soweit eine baugenehmigungspflichtige Maßnahme Gegenstand der Streitigkeit ist.

SOS – Soforthilfe vom Rechtsanwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung im Bau- und Architektenrecht?

Rufen Sie uns an für eine unverbindliche Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Kontaktformular
Jetzt anrufen