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Scheidung ohne Rosenkrieg

Entscheiden Sie sich für eine einvernehmliche Scheidung

Die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist Vertrauen. Aus Erfahrung wissen wir, dass vielen Mandanten der Gang in eine Kanzlei nicht leicht fällt, besonders dann, wenn es um familienrechtliche Dinge wie eine Scheidung geht. Sie müssen persönliche Umstände offenlegen und emotionale Momente teilen.

Wir haben die Möglichkeit geschaffen, diesen Schritt auf komfortable Weise online zu machen.

Mit einer einvernehmlichen Scheidung wählen Sie den kostengünstigsten Weg für eine Ehescheidung und legen damit den Grundstein für einen entspannten Start in Ihr neues Leben.

Ablauf einer Scheidung

Drei einfache Schritte, mit denen Sie sich einfach, schnell und günstig scheiden lassen

1. Schritt
Scheidungsantrag ausfüllen

Nachdem Sie das Kontaktformular online oder per Hand ausgefüllt haben, wird dieses von uns geprüft und wir fordern ggf. noch weitere Unterlagen ein.

2. Schritt
Gericht erhält Scheidungsantrag

Sobald uns alle Unterlagen vorliegen und das Trennungsjahr abgeschlossen ist, erhält das Gericht den Antrag.

3. Schritt
Scheidungstermin vor Gericht

Das Gericht lädt Sie zum Scheidungstermin, zu dem Sie und Ihr Ehepartner persönlich erscheinen müssen. Anschließend erhalten Sie von uns Ihren  Scheidungsbeschluss.

Scheidung Online

Persönliche Angaben

Die Grundlagen für den Antrag


Angaben Ehepartner


Details zur Eheschließung und Trennung


Einkommen der Ehepartner


Angaben zu Familie und Kindern


Angst vor dem nächsten Schritt?

Antworten auf die zehn häufigsten Fragen zum Thema ‚Scheidung‘

Nachdem wir Ihren Antrag beim Gericht eingereicht haben, wird dieser geprüft. Sobald die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen, kann das Gericht einen Termin zur Verhandlung über Scheidung und die Folgesache bestimmen. Zu diesem Termin müssen beide Ehegatten erscheinen. Der Vorteil, den Weg der Scheidung einvernehmlich über dieses Portal zu gehen ist, dass wir Ihren Antrag sofort bearbeiten. Bis auf wenige Dokumente, die angefordert werden müssen, geht es dann schnell und ohne große Herausforderungen.

Nein. Sie benötigen zwingend einen Rechtsanwalt. Nur er kann für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Ohne Anwalt ist eine Scheidung nicht möglich.

Ja. Der Ehepartner muss keinen eigenen Anwalt beauftragen, wenn die Scheidung unstreitig ist und außer der Scheidung und des Versorgungsausgleichs nichts zu regeln ist.

In der Regel ist ein Trennungsjahr einzuhalten. Eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist auch möglich. Wenn beide Ehepartner die sogenannte „Tisch-und-Bett-Trennung“ innerhalb der gemeinsamen Wohnung bestätigen, fordert das Gericht keine weiteren Nachweise. Am besten definieren Sie schriftlich gemeinsam den Zeitpunkt.

Nein. Die Scheidung über dieses Portal der SVM-Kanzlei ist unabhängig vom Wohnort. Wir sind deutschlandweit für Sie da. Es ist kein persönlicher Termin notwendig. Wir können alle offenen Fragen telefonisch oder per E-Mail klären und notwendige Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail austauschen.

Die Kosten einer Scheidung sind einkommensabhängig und berechnen sich nach dem Verfahrenswert. Sobald uns der Antrag vorliegt, übernehmen wir die Berechnung für Sie. Auch hier fahren Sie mit einer einvernehmlichen Scheidung am besten. Der Verfahrenswert errechnet sich aus den 3-fachen Nettoeinkommen beider Ehepartner zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung.

Es gibt die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie Sozialhilfe empfangen oder ein niedriges Nettoeinkommen haben. Das Scheidungsverfahren ist dann für Sie kostenfrei, wenn Sie einen Anspruch auf ratenfreie Verfahrenskostenhilfe haben.

Bei einer Scheidung über unser Portal der SVM-Kanzlei entstehen nur die gesetzlich festgeschriebenen Mindestgebühren. Grundlage für die Abrechnung ist das in Deutschland geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Der Versorgungsausgleich regelt Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern nach der Scheidung. Die während der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten werden jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten aufgeteilt. Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt.

SOS – Soforthilfe vom Rechtsanwalt

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