Franz-Lenz-Str. 4, D-49084 Osnabrück
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Verkehrsrecht Bußgeldrecht Unfallabwicklung

Das Spezialgebiet von Sebastian Hennecke 
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Für Ihr Recht im Straßenverkehr

Jeder 2. Bußgeldbescheid ist fehlerhaft

Ihr Spezialist für Verkehrsrecht in Osnabrück

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht biete ich umfassende
Beratung und Vertretung in allen verkehrsrechtlichen Fragen. Von
Verkehrsunfällen über Bußgeldbescheide bis hin zu Führerscheinangelegenheiten –
ich verfüge über das notwendige Fachwissen und die praktische Erfahrung, um Ihnen in diesen Angelegenheiten kompetent zur Seite zu stehen. Profitieren Sie von meiner Expertise bei der Prüfung von Bußgeldbescheiden, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen, Rotlichtverstößen oder Fahrverboten. Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und sich erfolgreich zu
verteidigen.

Unfallschaden, Tempolimit nicht eingehalten, geblitzt und Bußgeldbescheid erhalten? Falsch geparkt? Rote Ampel übersehen? Abstand nicht eingehalten? Oder mit Handy am Steuer erwischt?

 

Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, können verkehrsrechtliche Folgen sehr unangenehm sein und Ihre private oder berufliche Situation erschweren. Das muss aber nicht sein.

Einfache Bußgeldbescheide, steigende Punktzahl in Flensburg oder Fahrverbot sind sehr ärgerlich und nervenaufreibend.

Als Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Osnabrück verpflichte ich mich, Ihre Interessen mit höchster Professionalität und persönlichem Engagement zu vertreten. 

Kontaktieren Sie mich, um von meiner Expertise zu profitieren und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre rechtlichen Herausforderungen zu erhalten.

Jeder Fall ist einzigartig. Genauso wie unsere Mandanten.

Unbeschwert im Straßenverkehr unterwegs

Sie wollen keine Punkte – erst Recht kein Fahrverbot?
Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen!

Sebastian Hennecke ist unser Experte für Verkehrsrecht

Statistisch ist jeder zweite Bußgeldbescheid im Verkehrsrecht fehlerhaft. Das ergab eine Erhebung des Berliner Unternehmens Coduka von etwa 20 Millionen Bußgeldbescheiden.

Wie Rechtsanwalt Sebastian Hennecke Ihr verkehrsrechtliches Problem aus der Welt schaffen kann:

  • Ich berate Sie unverbindlich in einem telefonischen Erstgespräch.
  • Ich helfe Ihnen, sich bei allen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung erfolgreich zu verteidigen.
  • Greifen Sie auf meinen umfassenden Erfahrungsschatz und meine Expertise als Spezialist für Verkehrsrecht zurück.

Egal, welche verkehrsrechtliche Herausforderung sich ihnen stellt
– gemeinsam mit Ihnen finde ich die optimale Lösung.

Wenden Sie sich an mich für ein  Informationsgespräch! Ich freue mich auf Ihr Anliegen.

Immer auf der sicheren Seite

Unser Leistungsspektrum rund um Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere das Straßenverkehrsrecht, das Verkehrsunfallrecht und das Bußgeldrecht. Aber auch Probleme beim Fahrzeugkauf, Gewährleistung und Garantie sowie Fragen des Versicherungsrechts gehören dazu.

Im Kern umfasst das Verkehrsrecht folgende Themenbereiche:

Verkehrsunfall und Unfallabwicklung

  • Reparaturkosten
  • Mietwagenkosten
  • Kosten für den Kauf eines vergleichbaren Fahrzeuges
  • Abschleppkosten
  • Nutzungsausfall während der Reparatur
  • Gutachterkosten
  • Unfallkostenpauschale für Telefonate etc.
  • Schmerzensgeld
  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden, Kosten für eine Haushaltshilfe
  • Kosten der Prämienerhörung Ihrer Kaskoversicherung
  • Anwaltskosten
  • Fiktive Reparaturkosten
  • Schadenabwicklung
  • Gutachterkosten
  • Sachverständigengutachten
  • Schadenbewertung
  • Vorschäden

Verkehrszivilrecht und Autokaufrecht

  • Autokaufrecht
  • Probleme bei Fahrzeugkauf /-verkauf
  • Reparatur
  • Gewährleistung und Garantie
  • Leasing
Fahrerlaubnisrecht, Fahrverbot und MPU
  • Fahrerlaubnis / Führerscheinrecht, MPU

Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren

  • Ordnungswidrigkeiten:
    z.B.: Bußgeldbescheid, Strafzettel, Bußgeld, Fahrverbot, Punkteeintrag, Verwarnung, Radarfalle, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsmessung, Rotlicht
  • Strafrecht:
    z.B. Alkohol und Drogen am Steuer, Trunkenheit, Nötigung, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, Fahrlässige Tötung

Versicherungsrecht

  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegenüber Versicherungen oder Schädigern
  • Regressforderungen

Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht

  • Personenschäden, Sachschäden, Schmerzensgeld, ärztl. Falschbehandlung, Haftung, Verjährung, Wiedergutmachung
Informieren Sie sich über Ihre Rechte

Zählen Sie auf juristische Expertise

Nach einem Unfall sollte man sich nicht zu unbedachten Äußerungen hinreißen lassen.

Es ist verständlich, dass man nach einem Unfallereignis sehr aufgeregt, möglicherweise verletzt ist oder unter Schock steht. Unterschreiben Sie daher kein Schuldeingeständnis an der Unfallstelle – sonst ist unter Umständen der Versicherungsschutz gefährdet.

Sprechen Sie evtl. Zeugen an und erfragen Sie deren Anschrift. Bei größeren Beschädigungen, wenn Alkohol im Spiel ist und bei Personenschäden sollte unbedingt die Polizei hinzugezogen werden.

Gut zu wissen

Sofort zum Anwalt

Nehmen Sie umgehend Kontakt auf! Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden. Machen Sie vor Kontaktaufnahme mit einem Anwalt keine Angaben gegenüber Versicherungen, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Behörden, die über Angaben zur Ihrer Person hinausgehen.

Übrigens: Bei unverschuldetem Unfall sind die Anwaltskosten Teil des Schadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. In diesem Fall müssen Sie sich nicht selbst mit der Versicherung herumärgern.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Sebastian Hennecke steht Ihnen gerne zur Verfügung.

SOS – Soforthilfe vom Rechtsanwalt

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Rufen Sie uns an für eine unverbindliche Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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