Allgemeines Zivilrecht, Privatrecht oder auch Bürgerliches Recht
Das Zivilrecht
Eines der größten Rechtsgebiete in Deutschland
Was bedeutet Zivilrecht und was regelt es?
Was ist der Unterschied zum Öffentlichem Recht?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert die Rechtsbeziehungen verschiedener Rechtssubjekte.
Maßgeblicher Rechtsbegriff ist hier der so genannte „Anspruch“, nämlich das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 Abs. 1 BGB).
Das BGB stellt dabei die wesentliche gesetzliche Grundlage des Privatrechts dar. In ihm sind verschiedene Vertragstypen (z. B. Kauf, Miete, Darlehen, Dienst- und Werkverträge) geregelt.
Außerdem werden auch atypische Verträge, die nicht zu den klassischen Vertragstypen zählen, anhand des BGB rechtlich beurteilt. Aber auch das Eigentum und der Besitz an Sachen oder Grundstücken sowie das Familien- und Erbrecht sind im BGB normiert.
Obwohl inzwischen einzelne Gebiete des BGB, wie z.B. das Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht, eigene Spezialgebiete geworden sind, verbleibt es dennoch an einer Vielzahl unterschiedlicher Vertragstypen und sonstiger Rechtsgebiete, die nicht unter die vorhandenen Spezialisierungen fallen und die dennoch sehr gute Rechtskenntnisse zur ordnungsgemäßen Sachbearbeitung und Beratung erfordern.
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Was gehört zum Zivilrecht?
Viele für das Zivilrecht bedeutende Gesetze finden sich im BGB.
Diese sind folgendermaßen gegliedert:
Buch I: Allgemeiner Teil (§§ 1–240 BGB)
Buch II: Schuldverhältnisse (§§ 241–853 BGB)
Buch III: Sachenrecht (§§ 854–1296 BGB)
Buch IV: Familienrecht (§§ 1297–1921 BGB)
Buch V: Erbrecht (§§ 1922–2385 BGB)
Die Abgrenzung zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht, welches die Rechtsbeziehung zwischen Rechtssubjekten und Staat regelt, ist nicht immer eindeutig. Für den Laien ist die fehlerfreie Zuordnung häufig nicht zu bewältigen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und vereinbaren Sie ein Erstgespräch!
Gut zu wissen
Das Sonderprivatrecht im Zivilrecht
Das Sonderprivatrecht ist eine der Säulen des Zivilrechts. Dazu zählen z.B. das Arbeitsrecht, das Mietrecht und das Handelsrecht.
Auch hier existieren Überschneidungen mit dem Bürgerlichen Recht.
Das Mietrecht beispielsweise regelt die Beziehung zwischen zwei Rechtssubjekten, dem Mieter und dem Vermieter.
Nicht alle Mietsachen werden von einem Rechtsgebiet abgedeckt. Mietrückstände sind Schulden auf Basis eines Vertrags und Mieteinnahmen können sich auf die Bewilligung von Sozialleistungen auswirken. Sozialrechtliche Belange sind Bestandteil des Öffentlichen Rechts.
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